Artikel 4 EU AI Act: Die Pflicht zur KI-Kompetenz verständlich erklärt
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1689, auch KI-VO oder AI Act – verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025 Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz. Eine bestimmte Schulung, ein Test oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Maßgeblich sind unter anderem Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und die Personen, bei denen das System eingesetzt wird.
Der Wortlaut von Artikel 4 KI-VO
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen […]“
Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689, amtliche deutsche Fassung
Der vollständige Satz ergänzt, welche Faktoren berücksichtigt werden müssen: technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung, der Nutzungskontext sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.
Vier Formulierungen prägen die Vorschrift: Sie richtet sich an Anbieter und Betreiber, verlangt Maßnahmen nach besten Kräften, erfasst Personal und weitere im Auftrag handelnde Personen und fordert ein ausreichendes, also kontextabhängiges Kompetenzniveau.
Vollständiger Originaltext auf EUR-Lex ↗Wer ist nach Art. 4 KI-VO verpflichtet?
Entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr beziehungsweise in Betrieb.
Verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung, soweit es sich nicht um eine persönliche, nicht berufliche Tätigkeit handelt.
Damit kann auch ein Unternehmen Betreiber sein, wenn Mitarbeitende generative KI oder KI-Funktionen anderer Software für betriebliche Aufgaben verwenden. Die EU-Kommission bestätigt ausdrücklich, dass auch berufliche ChatGPT-Nutzung – etwa für Werbetexte oder Übersetzungen – Maßnahmen zur KI-Kompetenz auslösen kann.
Artikel 4 enthält keine allgemeine Ausnahme allein wegen einer geringen Unternehmensgröße. Entscheidend bleiben der konkrete Anwendungsbereich der Verordnung, die tatsächliche Einordnung der eingesetzten Software als KI-System und die berufliche Nutzung.
Was bedeutet „KI-Kompetenz“ im Sinne der Verordnung?
Artikel 3 Nummer 56 beschreibt KI-Kompetenz als Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI-Systemen ermöglichen und das Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden fördern.
- ✓Grundverständnis der Funktionsweise und Grenzen eingesetzter KI-Systeme
- ✓Kenntnis relevanter Risiken wie fehlerhafte Ausgaben, Halluzinationen, Verzerrungen, Datenschutz- und Sicherheitsprobleme
- ✓Fähigkeit, Ergebnisse kritisch einzuordnen und angemessen zu überprüfen
- ✓Verständnis der eigenen Verantwortung und der erforderlichen menschlichen Aufsicht
Welche Inhalte konkret benötigt werden, hängt vom jeweiligen System, der Aufgabe, den betroffenen Personen und dem möglichen Schadenspotenzial ab.
Was heißt „ausreichendes Maß“ – gibt es einen Standard?
Nein. Artikel 4 nennt keine feste Stundenzahl, keine bestimmte Schulungsform und kein vorgeschriebenes Zertifikat. Das erforderliche Niveau richtet sich insbesondere nach technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie nach dem konkreten Einsatzkontext.
Eine Person, die gelegentlich Texte zusammenfasst, benötigt deshalb möglicherweise andere Kenntnisse als ein Team, das ein KI-System für Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeit oder andere sensible Entscheidungen verwendet. Bei Hochrisiko-KI-Systemen können zusätzliche Pflichten und vertiefte Maßnahmen hinzukommen.
Artikel 4 schreibt weder eine Wissensmessung noch ein bestimmtes Zertifikat vor. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass Organisationen interne Aufzeichnungen über Schulungen oder andere Leitlinienmaßnahmen führen können. Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert es, die ergriffenen Maßnahmen intern und gegenüber Dritten darzustellen.
Sanktionen: Was passiert bei Verstößen gegen Art. 4?
Artikel 4 nennt selbst keinen festen Bußgeldbetrag. Daraus folgt jedoch nicht, dass Verstöße folgenlos bleiben. Nach der aktuellen Einordnung der EU-Kommission können nationale Marktüberwachungsbehörden Verstöße gegen Artikel 4 auf Grundlage anwendbarer nationaler Vorschriften sanktionieren und weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.
Die Bewertung soll verhältnismäßig und einzelfallbezogen erfolgen. Dabei können unter anderem Art und Schwere des Verstoßes sowie vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten berücksichtigt werden. Fehlende oder unzureichende Kompetenzmaßnahmen können außerdem bei behördlichen Prüfungen, internen Compliance-Prozessen oder Haftungsfragen relevant werden.
Die häufig genannten Höchstbeträge des AI Act betreffen bestimmte andere Verstöße. Für Artikel 4 sollte deshalb weder pauschale Bußgeldfreiheit noch automatisch ein bestimmter Millionenbetrag versprochen oder angedroht werden.
Artikel 4 praktisch umsetzen: Bestandsaufnahme, Qualifizierung, Dokumentation
Ein nachvollziehbares Vorgehen beginnt nicht mit einem beliebigen Standardkurs, sondern mit dem tatsächlichen KI-Einsatz im Unternehmen. Darauf aufbauend lassen sich passende Kompetenzmaßnahmen auswählen.
KI-Systeme erfassen
Offiziell und inoffiziell verwendete Systeme sowie betroffene Aufgaben identifizieren.
Rollen und Risiken bewerten
Vorwissen, Nutzungskontext, betroffene Personen und mögliche Risiken berücksichtigen.
Passende Kompetenz aufbauen
Gemeinsame Grundlagen vermitteln und bei Bedarf system- oder rollenspezifisch vertiefen.
Maßnahmen festhalten
Inhalte, Teilnehmende und absolvierte Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren und regelmäßig überprüfen.
KI-Schulungspflicht: Was Unternehmen praktisch tun sollten →
Fragen zu Artikel 4 des EU AI Act
Seit wann gilt Artikel 4 der KI-Verordnung?+
Artikel 4 ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Er gehört zu den früh anwendbaren Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/1689.
Schreibt Artikel 4 ein Zertifikat vor?+
Nein. Die Vorschrift verlangt Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz, nennt aber weder ein bestimmtes Zertifikat noch eine bestimmte Schulungsform. Interne Aufzeichnungen, Kursnachweise oder Zertifikate können die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren.
Gilt Artikel 4 auch bei der Nutzung von ChatGPT?+
Ja, berufliche Nutzung generativer KI kann von Artikel 4 erfasst sein. Die EU-Kommission nennt ausdrücklich ChatGPT für Aufgaben wie Werbetexte oder Übersetzungen und weist beispielsweise auf die Aufklärung über Halluzinationsrisiken hin.
Gilt Artikel 4 unabhängig von der Risikoklasse?+
Artikel 4 richtet sich grundsätzlich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Das notwendige Kompetenzniveau bleibt jedoch risikobezogen; bei Hochrisiko-KI-Systemen können zusätzliche Anforderungen und vertiefte Maßnahmen gelten.
Was ist mit „KI-Schulungspflicht“ gemeint?+
„KI-Schulungspflicht“ ist eine vereinfachte Bezeichnung für die Anforderung aus Artikel 4. Rechtlich verlangt die Vorschrift geeignete Maßnahmen für KI-Kompetenz; eine Schulung ist ein möglicher, aber nicht der einzig denkbare Weg.
Wo finde ich den vollständigen Originaltext?+
Der amtliche Text steht im Amtsblatt der Europäischen Union und ist über EUR-Lex als Verordnung (EU) 2024/1689 abrufbar.
